Anträge & Behörden
Elterngeld, Kindergeld, Elternzeit und weitere Anträge
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Checkpunkte
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Kategorien
Sofern du BAföG beziehst und dein Studium trotz Schwangerschaft weiterführst, steht dir die Leistung weiterhin zu. Solltest du aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Einschränkungen durch die Schwangerschaft dein Studium nicht fortführen können, greift die Sonderregelung laut § 15 Abs. 2a BAföG und du erhältst BAföG für maximal drei Monate. Danach steht dir die Leistung nicht mehr zu. Die BAföG-Förderung kann aber Gem. § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG über die reguläre Zeit hinaus verlängert werden. Für die Schwangerschaft wird in der Regel ein zusätzliches Semester gewährt. Weitere Verlängerungssemester sind je nach Lebensalter des Kindes möglich. Informiere dich an deiner Universität.
immer
Werdende Mütter und Väter erhalten Elterngeld – das gilt auch für Studierende. Mit der Geburt deines Kindes steht dir für 14 Monate ein Basiselterngeld zu. Einzige Voraussetzung: Dein Einkommen verringert sich während der Schwangerschaft! Bist du vor der Schwangerschaft keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen, steht dir der Mindestsatz an Elterngeld von 300 Euro pro Monat zu. Gut zu wissen: Alleinerziehende können für 14 Monate Basiselterngeld beantragen. Übernehmen beide Elternteile die Kinderbetreuung, wird die Leistung aufgeteilt.
immer
Kostenlose Broschüre vom BMFSFJ herunterladen und durchlesen.
ab SSW 20
Online-Rechner auf elterngeld.de für Berechnung des Anspruchs.
ab SSW 20
Formulare bei Familienkasse (Agentur für Arbeit) besorgen.
ab SSW 32
Eigene Steuer-ID und die des Partners für Antrag.
ab SSW 32
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